Listenhunde

Wer / was so genannte Listenhunde sind und wie sie aussehen, können Sie auf den nachstehenden Seiten erfahren. Nichts desto trotz möchte ich noch ein paar persönliche Anmerkungen zu diesem Thema machen.

Da jede Gemeinde eigene Bestimmungen zur Haltung von Listenhunden hat, spreche ich hier gezielt von den Verordnungen, die in Fürth (Bay.) ihre Gültigkeit haben. Der Welpe (Listenhund) soll so bald wie möglich beim Ordnungsamt angemeldet werden, damit ein vorläufiges Negativzeugnis beantragt und ausgestellt werden kann. Dieses begleitet ihn bis zu einem Alter von 18 Monaten. Im Alter von 18 Monaten sollte man spätestens einen Termin mit einem öffentlich bestellten und beeidigten Hundesachverständigen vereinbart haben, der dann den Listenhund und seinen Halter zu Hause besucht, in einem Stadtgang wird anschließend das Hundeverhalten im Straßenverkehr (Autos, Fahrräder, Roller Skater, Jogger, Rollstuhlfahrer, Kinderwägen …) etc. beobachtet, und zum Abschluß soll der Hund auch sein soziales Verhalten gegenüber Artgenossen im Freilauf, z. B. auf einer Hundewiese zeigen. 

Der Sachverständige erstellt dann ein Gutachten, welches dem Ordnungsamt vorgelegt wird, und bei einer einwandfreien Beurteilung stellt dann die Stadt Fürth das endgültige Negativzeugnis für den Listenhund aus, welches ihm bescheinigt, dass „... er nicht als gesteigert aggressiv und gefährlich im Sinne der Bekanntmachung vom 02.07.1992 eingestuft wurde. Damit werden die Vorschriften für Kampfhunde nicht anwendbar; einer Erlaubnis für die Haltung des Hundes bedarf es daher nicht“. 

Der Hundehalter hat die Verpflichtung das endgültige Negativzeugnis immer bei sich zu führen (dies gilt übrigens auch für das vorläufige Negativzeugnis), so dass bei einer Überprüfung durch die Polizei der Nachweis einer ordentlichen, angemeldeten Haltung nachgewiesen werden kann. All diese Bescheinigungen kosten natürlich Geld – man muß zwischen € 400,-- und € 500,-- dafür einkalkulieren.

Bei der Überprüfung durch den Hundesachverständigen wird im Endeffekt – zwar in verschiedenen Situationen – doch nur eine Momentaufnahme beurteilt. Davon abgesehen, sind diese Hunde viel zu jung und in ihrer Entwicklung noch gar nicht fertig. Der Listenhund „in Fürth“ ist bei der Überprüfung 18 Monate alt - die meisten der Hunde der zugehörigen Rassen werden erst mit ca. 3 Jahren erwachsen.

Ich persönlich denke, dass die Hundeführerschein-Prüfung eine viel bessere Alternative darstellt, um Hund und Halter zu überprüfen. Der Hundeführerschein basiert auf „3 Säulen“:
  • Sachkunde des Hundehalters
  • Gehorsam des Hundes
  • Sozialverträglichkeit des Hundes
In Zusammenarbeit mit befreundeten Hundeschulen und einer qualifizierten Püferin biete ich die Hundeführerschein-Prüfung seit ca. 10 Jahren mit sehr großem Erfolg an. 
Um Auto zu fahren, muß man einen Führerschein machen. Hier wird auch entsprechend Praxis und Theorie gelehrt und im Anschluß getestet. Was spricht denn dagegen, jeden Hundehalter ebenso einen Führerschein absolvieren zu lassen, damit auch hier Praxis durch Gehorsamtraining mit dem Hund und Theorie durch Sachkundeüberprüfung des Halters eingeführt wird? 

Da doch mittlerweile sehr viele Hundehalter erkannt haben, dass es besser ist, sich bei der Hundeerziehung – ob im Verein oder in einer privaten Hundeschule – Unterstützung zu holen, könnte ich mir vorstellen, dass die Wenigsten mit einer derartigen Regelung ein Problem hätten. Nur: Dann bitte für alle, ohne hier Rasseunterschiede zu machen!

Kein Hund wird als Kampfhund geboren! Die Einstufung dieser Rassen basiert ja auf einer Vermutung bzw. Unterstellung von Gefährlichkeit. Es ist sehr erstaunlich, dass die Statistiken deutlich andere Ergebnisse aufzeigen. Schade, dass Bayern „solche Beiss-Statistiken“ nicht veröffentlicht. Wenn es Sie interessiert, finden Sie hier eine Statistik über Beissvorfälle von NRW, durchgeführt von 2003 bis 2005.